Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Am 2. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, welches zur Umsetzung der sogenannten Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in deutsches Recht dient. Das Gesetz zielt darauf ab, Personen zu schützen, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden hinweisen.
Falls Sie während Ihrer beruflichen Tätigkeit bei der Rodinger-Logistik GmbH feststellen, dass Gesetze und Vorschriften nicht eingehalten werden, können Sie sich an die interne Meldestelle wenden, die im Rahmen des HinSchG eingerichtet wurde. Durch die Meldung an die interne Meldestelle haben Sie die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Da das Melden oft mit Schwierigkeiten verbunden ist und die Befürchtung besteht, Nachteile zu erleiden, bietet das HinSchG Schutz für Hinweisgebende. Diese sind vor Repressalien im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit, wie zum Beispiel Benachteiligungen, geschützt. Übergehen bei Beförderungen, Abmahnungen, Kündigungen oder andere Benachteiligungen aufgrund einer Hinweisgebung sind untersagt.
Personen, die Missstände melden möchten, können sich entweder an eine interne oder externe Meldestelle wenden. Falls interne Maßnahmen gegen Verstöße ergriffen werden können, ist es ratsam, sich vorrangig an die interne Meldestelle zu wenden. Auch nach einer internen Meldung bleibt die Möglichkeit einer zusätzlichen externen Meldung bestehen.
Es ist wichtig zu beachten: Eine vorsätzlich falsche Meldung kann möglicherweise straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Interne Meldestelle der Rodinger-Logistik GmbH
Wiesenweg 1
93497 Willmering
Telefon Meldestelle: 0155 63218154
E-Mail Meldestelle: tipp@rodinger-logistik.de
Zuständigkeiten der internen Meldestelle:
Verstöße, die mit Strafen bewehrt sind,
Verstöße, die mit Bußgeldern belegt sind, sofern die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Gesundheit, Leib, den Rechten von Beschäftigten oder ihren Vertretungsorganen dient,
sowie andere Verstöße gegen Bundes- und Landesgesetze sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft. Dazu zählen unter anderem:
- Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität,
- Straßenverkehrssicherheit,
- Umweltschutz,
- Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
- Förderung der Nutzung von erneuerbarer Energie und Energieeffizienz,
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit,
- Verbraucherrechte und Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, Vertraulichkeit der Kommunikation, Datenschutz,
- Sicherheit in der Informationstechnik.
Verstöße gegen bundesrechtliche und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen sowie das Rechtsschutzverfahren ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte, und weitere Finanz- und steuerrechtliche Verstöße.
Bitte beachten Sie:
Die Interne Meldestelle ist nicht für allgemeine Beschwerden zuständig. Meldungen vermeintlicher Datenschutzverstöße richten Sie bitte direkt an den Datenschutzbeauftragten der Rodinger-Logistik GmbH. Bei Hinweisen auf andere Verstöße wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Zuständigkeitsbereiche. Die Interne Meldestelle ist nicht für die Bewältigung akuter Notfälle oder Gefahrensituationen zuständig.
Vorgehensweise:
Der Eingang Ihres Hinweises wird zeitnah vom Meldestellenbeauftragten bestätigt. Die Prüfung und Bewertung erfolgen innerhalb von 3 Monaten. Anschließend werden Sie über getroffene oder geplante Maßnahmen informiert, sofern dadurch interne Untersuchungen oder Ermittlungen nicht beeinträchtigt werden und die Rechte der betroffenen Personen, die Gegenstand der Meldung sind oder in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.
Datenschutz:
Ihre Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte es aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder zur weiteren Aufklärung des von Ihnen gemeldeten Verstoßes notwendig sein, Angaben zu Ihrer Person gegenüber Dritten zu machen, werden wir vorher mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Die Angabe Ihrer Person als Hinweisgeber:in ist freiwillig. Die Bereitstellung von Kontaktdaten erleichtert jedoch die Kommunikation zwischen Ihnen und der Meldestelle und beschleunigt das Verfahren zur Aufklärung des Hinweises. Die Interne Meldestelle bearbeitet auch anonym eingehende Hinweise. Wenn Sie Angaben zu Ihrer Person machen, willigen Sie ein, dass wir diese Daten zum Zweck der Aufklärung des Hinweises und zur Kontaktaufnahme verarbeiten und speichern dürfen. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.
Mit diesen Datenschutzhinweisen erfüllt die Rodinger-Logistik GmbH ihre Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Für weitere Begriffe wie "personenbezogene Daten", "Verarbeitung", "Verantwortlicher", "Dritter" usw. wird auf die Definitionen in Artikel 4 der EU-DSGVO verwiesen.
Externe Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Hinweisgeber haben zudem die Möglichkeit sich an die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz zu wenden:
Link zu externer Meldestelle